Aus: Kurdistan-Rundbrief, Nr. 23, Jg. 8, 17.11.1995
_Ein Bericht vom Frankfurter Kurdenprozeß_
_Am 13. November beginnt die Vernehmung des "Kronzeugen" der Anklage_
Die erste Prozeßphase des am 25. September begonnenen Prozesses gegen
drei kurdische Politiker vor dem OLG Frankfurt geht nach elf Tagen zu
Ende.
Ab dem 13. November wird die Vernehmund des Kronzeugen D. Sermet
stattfinden, auf den sich die Bundesanwaltschaft (BAW) zum Beweis
ihrer Vorwürfe an allen wesentlichen Stellen stützt. Mit dem
§-129a-Verfahren wird den Angeklagten zur Last gelegt, bei
Anschlagswellen gegen türkische Einrichtungen am 24.6. und 4.11.93
eine "steuernde Rolle" gespielt zu haben. Die Parallelen zum 4,5 Jahre
dauernden Düsseldorfer Kurdenprozeß sind unverkennbar. Auch in dem
damaligen Mammutverfahren berief sich die Bundesanwaltschaft auf die
Aussage eines Kronzeugen.
Am 1. Verhandlungstag forderte die Verteidigung die Einstellung des
Verfahrens, da aufgrund der massiven Vorveruteilungskampagne durch die
Bundesregierung, in erster Linie des Bundesinnenministeriums, sowie
der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes ein faires
Verfahren nicht sichergestellt sei. "Im vorliegenden Fall ist davon
auszugehen, daß durch die dargelegte öffentliche Vorverurteilung der
PKK, ihrer Mitglieder und Sympathisanten eine Beeinflussung der hier
zur Entscheidung berufenen Gerichtspersonen bedingt ist. Bei der
vorliegenden öffentlichen Vorverurteilung ist ein objektives, faires
Verfahren nicht mehr möglich, vielmehr liegt ein Eingriff in die
Unabhängigkeit der Rechtssprechung vor, wenn die politischen Stellen
mit einer solchen massiven öffentlichen Vorverurteilung vor Beginn der
Hauptverhandlung bereits in diesen Prozeß eingegriffen haben".
Der 4. Strafsenat des OLG lehnte den Einstellungsantrag ab, da er in
seiner Meinungsbildung nicht zu beeinflussen sei.
Am selben Tag wurden die Anklageschriften durch die BAW verlesen.
Ab dem 4. Prozeßtag, dem 4.10., trugen die Angeklagten über 7
Verhandlungstage hinweg ihre Prozeßerklärung vor. Sie beschäftigten
sich mit folgenden Themen: die Kolonialisierung Kurdistans durch die
Türkei und die Rolle Deutschlands, der Entstehungszusammenhang und die
Entstehung der PKK und des nationalen Befreiungskampfes und der
Spezialkrieg in der Türkei.
Hier seien schwerpunktmäßig die (historischen) deutsch-türkischen
Beziehungen und die Rolle der BRD bei dem Versuch der Zerschlagung der
PKK herausgegriffen.
_Die Rolle der BRD beim Versuch der Zerschlagung des kurdischen_
_Befreiungskampfes_
Die Angeklagten bezeichnen die Verfolgung von Kurden und Kurdinnen in
der BRD als Fortsetzung der türkischen Politik gegenüber dem
kurdischen Volk. Da Deutschland bei der Kolonialisierung Kurdistans
eine maßgebliche Rolle gespielt hat, setzt es alles daran, die
Bemühungen des kurdischen Volkes, sich aus seiner kolonialen
Knechtschaft zu befreien, zu beschmutzen. Bis heute akzeptieren weder
die Türkei noch die BRD, daß die PKK im Laufe der Jahre von breiten
Bevölkerungsteilen unterstützt wird. Da die PKK in Kurdistan nicht
besiegt werden konnte, führt die BRD unter Führung von Innenminister
Kanther den "Sonderkrieg" hier weiter. Deutschland unterstützt und
finanziert den Krieg und verhindert systematisch den Frieden. Seit
Beginn des bewaffneten Kampfes 1984 hat die BRD die PKK als
"terroristisch" angeprangert. Zu diesem Zweck startete sie
Spaltungsversuche in der PKK und einige Komplottserien. Dabei
arbeiteten die beiden Geheimdienste BND und MIT eng zusammen. Von der
gewährten bundesdeutschen Militärhilfe von insgesamt 6,311 Milliarden
DM in den Jahren 1964 bis 1994 werden zwei Drittel nach 1984 an die
Türkei gezahlt. Hinzu kommen Schenkungen von vier Milliarden DM
zwischen 1985 und 1991 und NVA-Waffengeschenke. Diese Zahlen belegen,
daß die BRD direkt an diesem Krieg beteiligt ist.
Deutschland hat die Rolle des Anwalts für die Türkei übernommen und
verhindert auf internationalen Parkett die Ächtung des Krieges gegen
das kurdische Volk. Ziel ist die Isolierung der PKK. Aus der
Mittäterschaft der BRD in diesem Krieg wurde dann die "Gefährdung der
inneren Sicherheit" in der BRD durch die Kurden. Die feindliche und
aggressive Haltung der BRD gegen die PKK läßt sich nicht nur aus den
deutsch-türkischen Beziehungen erklären. Es ist eine der
rückschrittlichsten Beziehungen der Welt, die sich zu einem
Kriegsbündnis entwickelt hat. Der Sonderkrieg durch die BRD wurde
wegen der eigenen Vorteile hierher getragen. Die Vorteile stecken in
der Sicherung der deutschen Einflußmöglichkeiten im Nahen Osten,
Kaukasus und in den Turkrepubliken.
_Entwicklung der Feindschaft der BRD gegen die PKK_
In der ersten Etappe versuchte die BRD, mittels Komplottserien die PKK
zu isolieren. So wollte man z.B. das Papstattentat 1983, das von einer
Sonderkriegseinheit durchgeführt worden war, der PKK in die Schuhe
schieben. Aber der Attentäter wurde gefaßt. Nach dem Beginn des
bewaffneten Kampfes hat sich die BRD an die Seite der Türkei gestellt.
1986 wurde wieder solch ein merkwürdiges Szenario aufgeboten. Der PKK
sollte der Mord an Olaf Palme angehängt werden. Dann kam heraus, daß
der schwedische Geheimdienst involviert war. Auf einer
Innenministerkonferenz 1986 in London forderte der damalige
Innenminister Zimmermann ein europaweites PKK-Verbot. Die
Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden wurde intensiviert. Ziel
war es, die PKK als eine "terroristische Vereinigung" darzustellen.
Dies sollte mit einem juristischen Verfahren geschehen. Auf der
NATO-Sondertagung 1987 gehörte die Zerschlagung der PKK zu den
Hauptthemen. Tatsächlich wurden in der BRD Ermittlungen eingeleitet,
die in den Düsseldorfer Kurdenprozeß mündeten. Aber es ist der BRD
damit nicht gelungen, die Entwicklung des Guerilakrieges in Kurdistan
aufzuhalten. 1990 kam es mit den ersten Volksaufständen (Serhildans)
zu einem quantitativen und qualitativen Zuwachs für den
Befreiungskampf. Zunehmend geriet die Zivilbevölkerung zur
Angriffsscheibe des türkischen Militärs.
1992 gab es aus der Sicht des Befreiungskampfes die konkreteste
Entwicklung. An Newroz 1992 stellten sich große Bevölkerungsteile mit
Demonstrationen hinter die PKK. "Die PKK ist das Volk, das Volk sind
wir". Einige europäische Länder übten scharfe Kritik an dem Vorgehen
der Türkei gegen die Demonstrierenden - es hatte 100 Tote gegeben. Zur
PKK wurden in einigen Ländern erste Kontakte geknüpft, das waren die
ersten Schritte auf dem diplomatischen Parkett. Zudem kristallisierte
sich heraus, daß der Düsseldorfer Kurdenprozeß nicht das gewünschte
Ergebnis zeigte. Von den anfänglich 20 Angeklagten blieben 4 übrig.
Davon kamen zwei beim Ende des Prozesses frei.
Die türkische Politik richtete sich ab 1993 verschärft gegen das
kurdische Volk. Ziel war die Entvölkerung Kurdistans, um so die
Verbindungen zwischen dem Volk und der PKK zu kappen. Legale
Institutionen, Organisationen und die kurdische Presse wurden mundtot
gemacht. Im März 1993 bekräftigte die PKK mit dem einseitigen
Waffenstillstand ihren Friedens- und Politikwillen. Es war ein
Waffenstillstand ohne Vorbedingungen. Es kam verstärkt zu
diplomatischen Kontakten zur PKK. Es wurde klar, wo die "wahren"
Terroristen sitzen.
Die BRD strengte sich an, die 2. Etappe gegen die PKK einzuleiten.
Bundeskanzler Kohl versprach bei seinem Besuch im Mai 1993 in der
Türkei das Verbot der PKK in der BRD. Im September 1993 äußerte sich
Ciller bei ihrem BRD-Besuch: "Wir haben im Kampf gegen die PKK die
volle Unterstützung. Schon bald wird sie verboten." ("Hürriyet",
10.10.1993) Am 26.11.1993 verbot die deutsche Regierung die PKK und
mit ihr eine Menge kurdischer Vereine und begann eine Schmutzkampagne.
Begründet wurde das Verbot mit der "Gefährdung der inneren
Sicherheit".
Die Folgen des Verbots sind: Kriminalisierung der Kurden, sie werden
für alle möglichen Zwischenfälle verantwortlich gemacht, um sie als
Terroristen darstellen, um sie noch besser angreifen zu können. Alle
kulturell-demokratischen Aktivitäten wie Demonstrationen und
Veranstaltungen werden verboten. Mancherorts geschieht dies
kurzfristig, um die Massen in Konfrontationssituationen mit der
Polizei zu drängen. Aber die BRD ist mit ihrem Verbot in Europa allein
geblieben und die Türkei hat ihre Reformzusagen nicht gehalten.
Trotz der Angriffe ist die PKK gewachsen. Es ist der BRD nicht
gelungen, das Volk von der PKK zu trennen. In der gegenwärtigen
Situation gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die PKK macht weiter
wie bisher, d. h. sie betreibt ohne Kurden Politik, oder sie tritt in
ein freundschaftliches Verhältnis zum kurdischen Volk. Langfristig
brächte diese Politik der BRD sicher einen größeren Nutzen.
_Ziele des Verfahrens_
Das Verfahren richtet sich gegen die PKK und den Befreiungskampf und
verfolgt mehrere Ziele:
1. Die PKK soll bedroht und marginalisiert werden. Die
imperialistische Vorherrschaft im Nahen Osten soll zementiert und der
Status Quo in Kurdistan aufrechterhalten werden. Die Wirkung der PKK
soll eingegrenzt werden, nachdem die Zerschlagung nicht gelungen ist.
Die Verfahrensbetreiber glauben - wie im Düsseldorfer Prozeß - eine
"terroristische Vereinigung" innerhalb der PKK ausgemacht zu haben.
Mit diesem Taschenspielertrick versuchen sie, die Öffentlichkeit
hinters Licht zu führen.
2. Mit dem Verfahren soll die Brutalität der Türkei übertüncht und
die Türkei reingewaschen werden. Mit dem Verfahren gibt sich die BRD
einen rechtsstaatlichen Anstrich, um die eigene Involvierung in den
Krieg als legitim und gerecht darzustellen. Die Richter und
Staatsanwälte sind aufgerufen, sich nicht von ihrer Regierung zu
solchen Zwecken mißbrauchen zu lassen.
3. Durch den Terrorismusvorwurf sollen sowohl in der BRD als auch in
anderen Ländern die Verbindungen zwischen der PKK und den
fortschrittlichen Kräften abgeschnitten werden. Dennoch hat die PKK
international mit Institutionen und Einzelpersonen diplomatische
Kontakte. In sechs europäischen Staaten gibt es ERNK-Büros und
Beziehungen auf höchster Ebene. Aber die BRD baut sich wie eine
Vogelscheuche vor dem kurdischen Volk auf.
4. Das Verfahren soll dem Erstarken der Rückschrittlichkeit dienen.
Es wird behauptet, die PKK sei die gefährlichste ausländische
Organisation, um somit die Polizeibefugnisse auszuweiten, wirksamere
Maßnahmen zu ergreifen und rückschrittlichere Gesetze schaffen zu
können.
5. Das Verfahren richtet sich auch gegen deutsche Demokraten und
Demokratinnen. Sie werden morgen die Leidtragenden der Entwicklung
sein. Deshalb müssen sie sich des kurdischen Befreiungskampfes
annehmen und etwas gegen ihre Regierung unternehmen.
Soweit, kurz gefaßt, die Übersicht über die Erklärung der
Angeklagten.
In der zweiten Prozeßphase ab dem 13.11.1995 wird die Vernehmung des
Kronzeugen - mutmaßlich über einen längeren Zeitraum - stattfinden.
_Prozeßtermine:_
13.11., 15.11., 17.11., 27.11., 29.11., 1.12., 4. 12., 6.12., 11.12.,
13.12., 18.12., 20.12., 22.12.
- (H.)
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