Aus: Kurdistan-Rundbrief, Nr. 9, Jg. 12, 5.5.1999Für freie Meinungsäußerung - Freiheit für Akin Birdal!Mit einem 10-seitigen Informationsblatt starten das Forum für Frieden und Demokratie in Kurdistan und der Türkei und der Türkische Menschenrechtsverein IHD in diesen Tagen eine Kampagne zur Unterstützung der Arbeit des Menschenrechtsvereins und gegen den drohenden Haftantritt für Akin Birdal. Hier Auszüge aus dem Informationsblatt, in dem die geplanten Aktivitäten beschrieben werden. (Red.) In den letzten Jahren wurde sowohl in der Türkei, als auch vom Ausland immer wieder die Forderung erhoben, Teile des türkischen Strafgesetzbuches und die entsprechenden Paragraphen des Antiterrorgesetzes, die das Recht auf gewaltlose freie Meinungsäußerung beschränken, zu reformieren. Die Nichtgewährung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung stellt einen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten dar, die auch die Türkei unterzeichnet hat. Die bisherigen türkischen Regierungen sind dieser Forderung nicht nachgekommen und freie Meinungsäußerung ist in der Türkei nach wie vor ohne Strafe nicht möglich. Anläßlich der für den 3. Juni bevorstehenden Inhaftierung des Präsidenten des türkischen Menschenrechtsvereines (IHD), Akin Birdal, hat der IHD ab Mai eine Kampagne für freie Meinungsäußerung beschlossen. Diese soll mit internationaler Unterstützung stattfinden und in der Türkei von neuem verdeutlichen:
Ziel der Kampagne ist es vor allem auch, die Gesetzgeber aufzurufen, die Einschränkung der freien Meinungsäußerung aufzuheben. Das Forum für Frieden und Demokratie unterstützt und begleitet die Kampagne hier in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beteiligung ist für uns Ausdruck der Solidarität mit verfolgten MenschenrechtsaktivistInnen, JournalistInnen, SchriftstellerInnen, Parlamentsabgeordneten und zahlreichen weiteren Menschen in der Türkei und in Kurdistan, die wegen Verstößen gegen die sogenannten "Antiterrorgesetze" angeklagt und von Militärgerichten abgeurteilt werden, die inhaftiert sind, aufgrund ihrer Überzeugung und ihres Einsatzes für Frieden und Menschenrechte. Im Rahmen der Kampagne sind u.a. die nachfolgend aufgeführten Aktivitäten vorgesehen: 1. Der Vorsitzende des türkischen Menschenrechtsvereins (IHD), Akin Birdal, der spätestens am 3. Juni 1999 ins Gefängnis muß, wird im Monat Mai alle IHD-Büros besuchen und auf die Bedeutung der freien Meinungsäußerung sowie auf die Notwendigkeit des Schutzes von MenschenrechtsaktivistInnen aufmerksam zu machen. 2. Am Tag seiner Inhaftierung wird Akin Birdal nicht allein gelassen. VertreterInnen von Menschenrechtsgruppen aus dem In- und Ausland werden ihn ins Gefängnis begleiten und mit Aktionen des zivilen Ungehorsams gegen das undemokratische Urteil protestieren. Am selben Tag wird vor dem Menschenrechtsdenkmal in Kizilay/Ankara eine Pressekonferenz stattfinden. Das Forum für Frieden und Demokratie ruft zur internationalen Teilnahme an den Aktivitäten in Ankara auf. Mitglieder des Forums werden zur fraglichen Zeit in Ankara präsent sein, die internationalen Aktivtäten koordinieren an den Protesten teilnehmen, und für Interessierte als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung stehen. 3. Vom IHD wird eine vierseitige Broschüre zur Frage der freien Meinungsäußerung vorbereitet und landesweit verteilt. Die Broschüre soll in den Tageszeitungen, die die freie Meinungsäußerung verteidigen (Evrensel, Bakis, Cumhuriyet) als Beilage verbreitet werden. Die Gesamtauflage der Zeitungen beträgt 70000 Exemplare. 4. Ebenfalls vom IHD wird ein Plakat vorbereitet, das Fotos von Personen zeigt, die sich aufgrund der Äußerung ihrer Meinung in Gefängnissen befinden, oder die deshalb eine Gefängnisstrafe antreten müssen. U.a. werden die Gesichter von Leyla Zana, Esber Yamurdereli, Ismail Besikci, Akin Birdal u.a. auf dem Plakat zu sehen sein. Freie Felder werden mit der Frage verknüpft: "Wer von uns wird der nächste sein?" Das Plakat wird in deutscher Sprache über das Forum für Frieden und Demokratie vertrieben. 5. Auch die Solidarität der internationalen Menschenrechtsorganisationen amnesty international, Internationale Föderation der Menschenrechtsligen (FIDH) u.a. ist gewährleistet. Sie werden über den Verlauf der Kampagne informiert. Akin Birdal wird ab dem Tag seiner Inhaftierung von amnesty international als Gewissensgefangener adoptiert werden. 6. JournalistInnen und SchriftstellerInnen sollen aufgesucht werden, um sie für die Unterstützung der Kampagne zu gewinnen und sie zu bitten, über das Problem der "freien Meinungsäußerung" zu schreiben, öffentlich zu sprechen und sich an den Aktivitäten zu beteiligen. 7. Von den IHD-Büros in Istanbul, Izmir, Adana und Mersin sollen Märsche für "freie Meinungsäußerung" ihren Ausgang nehmen und nach Ankara ziehen. Der Forderung nach freier Meinungsäußerung soll dort auf einer Kundgebung Nachdruck verliehen werden. Internationale JournalistInnen, SchriftstellerInnen und WissenschaftlerInnen werden aufgerufen, an dieser Kundgebung teilzunehmen. 8. Ein Aufruf für eine Unterschriftenkampagne zur freien Meinungsäußerung wird vom IHD vorbereitet. Die Unterschriften sollen am 1. Oktober 1999 dem Parlamentspräsidenten der Großen Türkischen Nationalversammlung (TBMM) zum Beginn der neuer Legislaturperiode übergeben werden. Eine begleitende Unterschriftenkampagne wird das Forum für Frieden und Demokratie in verschiedenen europäischen Ländern durchführen. Die Dauer dieser Kampagne ist vom 1. Mai 1999 bis zum 31. Dezember 1999 angesetzt. In diesem Zeitraum stehen Prozesse gegen weitere IHD-Mitglieder an. Auch die Vizevorsitzende des Menschenrechtsvereines, die Rechtsanwältin Eren Keskin, wird noch in diesem Jahr eine einjährige Haftstrafe wegen eines Interviews antreten müssen. Die Kampagne wird vom IHD geleitet. Der IHD arbeitet dabei mit der Türkischen Menschenrechtsstiftung, dem Verein zeitgenössischer Juristen, den Organisationen der JournalistInnen und anderen demokratischen Organisationen zusammen. Es wird davon ausgegangen, daß für die Finanzierung der Kampagne, dem Druck und der Verteilung von Broschüren und Plakaten sowie der Kundgebung etwa umgerechnet 20.000 DM benötigt werden. Daher bitten wir um die Überweisung von Spenden auf das angeführte Konto:
AK Asyl Oldenburg, gez. Forum für Frieden und Demokratie in Kurdistan und der Türkei & Türkischer Menschenrechtsverein IHD Kontakt: Medizinische Flüchtlingshilfe, Bochum, Tel. (0201) 79951165, Fax (0234) 9270338, Mobil (0171) 7127375, Email: rauchfuss@primus-online.de
Proteste gegen die drohende Haft für Akin BirdalZahlreiche Organisationen versuchen in diesen Tagen, den drohenden Haftantritt für den türkischen Menschenrechtler Akin Birdal noch zu verhindern. Als ein Beispiel von vielen hier Auszüge aus einem Schreiben des Demokratischen Türkeiforums in Bielefeld, das an die Bundestagsabgeordneten gerichtet ist und diese bittet, mit Briefen an die türkischen Behörden und Gerichte den drohenden Haftantritt noch zu verhindern, und in dem die Hintergründe und Konsequenzen des drohenden Haftantritts noch einmal kurz dargestellt werden. (Red.) "... Das Kassationsgericht bestätigte am 27. Oktober 1998 das Urteil des Staatsicherheitsgerichtes in Ankara, das Akin Birdal nach § 312 Abs. 2 des türkischen Strafgesetzbuches wegen "Aufstachelung des Volkes zu Haß und Feindseligkeit durch Diskriminierung von Klasse, Rasse oder Religion" verurteilt hatte. Grundlage der Verurteilung war eine Rede von Akin Birdal zum Friedenstag 1996, in der er die Worte "das kurdische Volk" verwendete. Alle Rechtsmittel gegen dieses Urteil sind erschöpft. Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen wird Akin Birdal fünf Monate und 18 Tage dieser Strafe absitzen müssen. Als Folge einer Verurteilung nach § 312 des Strafgesetzbuches wird Akin Birdal zusätzlich als Vorsitzender des IHD zurücktreten müssen. Außerdem wird ihm die Gründung oder Leitung einer politischen Vereinigung auf Lebenszeit verboten. Diese Strafe soll e am 3. Mai, spätestens jedoch am 3. Juni 1999 antreten. Am 20.4.1999 bestätigte das Kassationsgericht ein weiteres Urteil für eine einjährige Haftstrafe, diesmal vom Staatsicherheitsgericht in Adana. Unter Zugrundelegung des gleichen § 312 erging das Urteil aufgrund einer Rede, in der Akin Birdal "eine friedliche Lösung für den bereits 11 Jahre andauernden Krieg gegen die Kurden" forderte ... Nichtgewährung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung stellt einen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten dar, die die Türkei unterzeichnet hat ..." (Britta Jenkins, Bielefeld, 22.4.99)
|